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Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nur für Eigentümer von vermieteten Häusern oder unbebauten Grundstücken erforderlich.
Sie tritt beispielsweise dann ein, wenn jemand auf dem unbebautem Grundstück zu Schaden kommt, etwa durch Glatteis oder durch Herunterfallen eines Dachziegels vom vermietetem Eigentum.
Zusammenfassend haftet die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Schäden, die durch unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltungspflicht entstehen.
Sie übernimmt die Begleichung des Schadens, die Prüfung der Haftungsfrage und auch Abwehr bei nicht gerechtfertigten Forderungen. Somit bietet sie hier ebenso eine Art Rechtsschutz
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